


Bei der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin waren die allgemeine politische Lage und weitere politische Vorhaben große Themen. Gäste waren unter anderem der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch und DGB-Chef Rainer Hoffmann.
Mit ihm sprachen die Abgeordneten über das Thema soziale Gerechtigkeit und insbesondere über die Familienpolitik der Zukunft. Außerdem standen die Themen Steuergerechtigkeit und Maß und Mitte bei Boni und Managergehältern auf der Agenda.
Mit aktuellen Fragen der öffentlichen Sicherheit, Steuergerechtigkeit und einer zukunftsorientierten Familienpolitik haben wir uns beschäftigt und wichtige Beschlüsse verabschiedet. Unser Ziel ist ein handlungsfähiger Staat, sagt die Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel.
Wir beginnen nicht bei null
Der Rechtsstaat muss den terroristischen Bedrohungen entschlossen entgegentreten. Dabei beginnen wir nicht bei null. Wichtige Gesetzesänderungen und verschärfte Sicherheitsmaßnahmen haben wir bereits beschlossen. Aber wir wollen auf auf die aktuelle Lage nicht ausschließlich mit verschärften Sicherheitsgesetzen zu reagieren. Wir wollen einen starken Staat, der den Schutzanspruch für alle Bürger durchsetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt deshalb eine Querschnittsarbeitsgruppe Öffentliche Sicherheit und Prävention ein. Wir wollen eine Offensive gegen den Islamismus und Salafismus mit mehr Prävention verbinden. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen, auf die sich Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 10. Januar 2017 geeinigt haben.
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wir wollen auch die Rahmenbedingungen für Familien weiter verbessern. Mit einer Familienarbeitszeit und einem ergänzenden Familiengeld wollen wir eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile erreichen. Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern und eine schrittweise Abschaffung der Kita-Gebühren sollen beste Start- und Bildungschancen für alle Kinder sicherstellen. Darüber hinaus planen wir einen Familientarif im Steuerrecht, der Kinder unabhängig von der Lebensform der Eltern berücksichtigt. Ein nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeld soll die finanzielle Ausstattung gerade von ärmeren Familien deutlich verbessern. Für Alleinerziehende werden wir den bereits beschlossenen Ausbau des Unterhaltsvorschusses umsetzen.
Anspruch auf Befristung von Teilzeit
Um für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Übergänge zwischen Vollzeit- und Teilzeitphasen zu erleichtern, wollen wir einen Anspruch auf Befristung der Teilzeit einführen, um eine Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit zu ermöglichen. Dieses Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag verankert. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt. Wir gehen davon aus, dass wir mit CDU/CSU die parlamentarische Beratung zügig auf den Weg bringen können.
Kinderrechte ins Grundgesetz
Kinderrechte gehören als Grundrechte ins Grundgesetz, denn die Regelungen im Grundgesetz sind die Basis unseres gesamten Rechtssystems. Im Grundgesetz verankerte Kinderrechte stärken die Rechte und Interessen von Kindern und Familien gegenüber dem Staat. Die SPD-Bundestagsfraktion will noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Wir fordern unseren Koalitionspartner auf, dieses Vorhaben zu unterstützen, um mit einer breiten Mehrheit für starke Kinderrechte zu sorgen.
Einkommen aus Kapital und Arbeit steuerlich gleichstellen
Noch in dieser Legislaturperiode will die SPD-Bundestagsfraktion Einkommen aus Kapital und Arbeit steuerlich gleichstellen. Dazu wollen wir die Abgeltungssteuer zügig abschaffen. Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwäsche sind nicht allein Straftaten, sondern gravierende Verstöße gegen Steuergerechtigkeit. Daher treten wir unter anderem dafür ein, dass Steuerhinterziehung später verjährt. Wir werden außerdem das steuerliche Bankgeheimnis abschaffen und eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle einführen. Auch innerhalb Deutschlands darf es keine Steueroasen geben. Wir wollen, dass alle Bundesländer ihre Steuerfahndungen und Betriebsprüfungen personell vernünftig aufstellen.
Löhne und Gehälter müssen gerecht und nachvollziehbar sein. Dazu braucht es klare Regelungen. Personalabbau und Missmanagement sind keine Leistungen, die mit einem Bonus honoriert werden dürfen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher unter anderem dafür ein, die steuerliche Absetzbarkeit von variablen Vorstands- und Managergehaltsbestandteilen auf maximal 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Versorgungsleistungen sollen künftig über die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge hinaus nicht weiter steuerlich abzugsfähig sein. Außerdem wollen wir eine gesetzliche Regelung, wonach variable Vergütungen bei regelwidrigem Verhalten oder Schlechtleistung einbehalten oder zurückgefordert werden können.
Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter
Um Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter auf den Weg zu bringen, muss die Union ihre seit April 2016 dauernde Blockade aufgeben. Das von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegte zweite Mietrechtsnovellierungsgesetz muss kommen. Wir wollen die Mietpreisbremse durch eine Offenlegungspflicht des Vermieters über die Vormiete verbessern. Der Mietspiegel soll rechtsicherer gestaltet werden, der Zeitraum für eine zulässige Mieterhöhung voll von drei auf vier Jahre gestreckt werden. Außerdem wollen wir die Definition des Eigenbedarfs gesetzlich klarstellen. Nicht nur die Mieten steigen, auch der Erwerb von Wohneigentum wird immer teurer. Das Bestellerprinzip bei Maklergebühren soll künftig auch beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks gelten. Wir werden Familien und Normalverdiener bei weiteren Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen, entlasten.
Wir brauchen die Musterfeststellungsklage
Wenn Banken, Energieversorger und Versicherungen Kunden bei Vertragskündigungen gängeln oder unverhältnismäßige Gebühren erheben, dann besteht Handlungsbedarf. Wir brauchen die Musterfeststellungsklage, damit Verbraucherorganisationen die Möglichkeit haben, Verbraucherrechte wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchsetzen können. Im Musterverfahren, das in einem elektronischen Klageregister öffentlich bekannt gemacht wird, können zentrale Streitfragen vorab verbindlich geklärt werden. Betroffene können sich so jederzeit umfassend informieren. Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen.
Dokumente
- Die Zeit ist reif Kinderrechte ins Grundgesetz
- Gute Zeit für Familien
- Initiative 2017 für Steuergerechtigkeit gegen Steuerbetrug, Steuervermeidung und Steuerdumping
- Konsequenzen aus dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt
- Maß und Mitte bei Managergehältern und Boni wieder herstellen