
Heute gab es im Deutschen Bundestag eine von der Opposition geforderte namentliche Abstimmung zum Thema Fracking. Die Grünen und die Linken haben beantragt, Fracking generell zu verbieten. Zwischen den beiden Anträgen gab es unterschiedliche Verfahrensvorschläge. Grundsätzlich nehme ich die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger und ihre ablehnende Haltung zu Fracking sehr ernst und teile diese zum Teil auch. Noch immer gibt es große Wissenslücken im Bereich Fracking, und keiner kann die Folgen für Umwelt und Gesundheit abschließend überblicken. Daher ist es mir wichtig, dass diese Wissenslücken möglichst bald und möglichst umfassend geschlossen werden.
Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.
Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht.
Ich habe mich mit meiner Stimme enthalten, weil ich damit meine Ablehnung der Anträge und des taktischen Manövers von GRÜNEN und LINKEN ausdrücke, gleichzeitig aber klarstelle, dass ich Anträge, die kritisch mit Fracking umgehen, nicht einfach nur ablehnen kann.