
Sie hätte die Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohn aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales sehr wohl gelesen und sich entsprechend darüber informiert, schreibt die Abgeordnete in einer Pressemitteilung. Die Einsprüche seitens einiger Unionspolitiker hätten während des Gesetzgebungsverfahrens im letzten Jahr eingebracht werden müssen und nicht erst nach der Einführung des Gesetzes, kritisiert Kömpel.
Dass Fragen auftauchten, sei vollkommen klar. In einem Gespräch mit den hessischen Bundestagsabgeordneten habe Arbeitsministerin Andrea Nahles noch einmal klar gestellt: Für ehrenamtliches Engagement, für die beispielsweise eine Aufwandsentschädigung oder eine Übungsleiterpauschale gezahlt werden könnte, gelte der Mindestlohn nicht. Hier sei auch weder eine Zeiterfassung noch eine maximale Stundenzahl zu beachten.
Kömpel nennt ein Beispiel: Ein Übungsleiter erhält 650 Euro pauschal monatlich von seinem Sportverein für seine Tätigkeit. Hierzu kann auch die Materialpflege sowie die Kontrolle der Trainingsstätten zählen. Somit kann er 200 Euro über die Übungsleiterpauschale bekommen und die restlichen 450 Euro über den Minijob.
Auf ihrer Webseite www.birgit-kompel.de (Bereich Politik) gebe es noch mehrere Beispiele und Informationen zum Mindestlohn bei Sportvereinen und im Ehrenamt. Man könne sie auch jederzeit ansprechen, sie beantworte jede Frage gerne. Im Übrigen werde Ministerin Andrea Nahles am 23. Februar 2015 ein Gespräch mit dem DFB führen, um hier zu einer einheitlichen und für alle Seiten optimalen Lösung zu kommen.
Birgit Kömpel ärgert vor allem die Kritik aus der Wirtschaft, insbesondere aus den Branchen, die nachweislich seit Jahren Lohndumping betrieben hätten. Frei nach dem Motto: Der getroffene Hund bellt!
Kömpel abschließend: Es würde manchem Politiker gut zu Gesicht stehen, wenn er oder sie sich im Gesetzgebungsverfahren und bei Abstimmungen rechtzeitig informiert, anstatt medienwirksam und zu spät seine oder ihre Einwände kundzutun. Ungeachtet dessen bin ich aber auch der Meinung, dass wir durch den Mindestlohn das Ehrenamt nicht durch unnötige bürokratische Aufgaben belasten sollten.