Kömpel: Endlich kommt die Familienpflegezeit

„Endlich kommt die Familienpflegezeit“, freut sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel. „Heute Morgen hat das Kabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, auf welches viele Familien – gerade auch im Kreis Fulda und im Vogelsbergkreis – seit langem gewartet haben. Ich bin sehr zufrieden, dass wir nun endlich ein Gesetz bekommen werden, dass es Familien ermöglicht, ihrem Beruf und der Pflege von Angehörigen gleichermaßen gerecht zu werden“, so die Abgeordnete weiter.
Kömpel weiß aus zahlreichen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern ihres Wahlkreises, wie hoch die Anforderungen an Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen sind. Viele Menschen können die Kindererziehung, den Beruf und die Sorge um hilfebedürftige Angehörigen heute kaum noch unter einen Hut bringen.
Um Familien hierbei zu unterstützen, kommt die Familienpflegezeit. Diese setzt sich aus drei Säulen zusammen. Die erste Säule, die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ soll helfen, Akutfälle aufzufangen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zu 10 Tage bei einer akut auftretenden Pflegesituation freigestellt werden. In diesen 10 Tagen greifen Lohnersatzleistungen, die etwa 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts umfassen werden. Die zweite Säule, die bis zu sechsmonatige Pflegezeit, ermöglicht für Berufstätige eine vollständige oder teilweise Freistellung von ihrer Erwerbsarbeit für die Pflege von Angehörigen, natürlich auch von Kindern. In dieser Zeit besteht ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, das den Verdienstausfall kompensieren helfen soll. Diese Säule umfasst auch den Rechtsanspruch auf die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase von bis zu drei Monaten. Die Familienpflegezeit ist die dritte Säule. Sie umfasst bis zu 24 Monate bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden. Während der gesamten Familienpflegezeit besteht ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.
Insgesamt können Beschäftigte maximal 24 Monate als Gesamtdauer von Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch und in dieser Zeit besteht Kündigungsschutz.
„Aber auch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben durch das Gesetz einige Vorteile“, sagt Birgit Kömpel. Durch die pflegebedingte Teilzeit bleiben Arbeitskräfte dem Unternehmen erhalten – in Zeiten des Fachkräftemangels durchaus ein Gewinn. Die fairen Fristen im Gesetz sorgen außerdem für eine gute Planbarkeit der Personalsituation. Der Wegfall der Wertzeitkonten wiederum entlastet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Verwaltungskosten. „Auch hier haben wir beide Seiten im Blick und belasten die Wirtschaft nicht über Gebühr“, erklärt Kömpel.
Sie sagt abschließend: „Das Gesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Familienarbeitszeit, die wir als faires, flexibles, den gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragendes Arbeitszeitmodell begreifen, mit dessen Hilfe wir die Arbeitswelt und unsere Gesellschaft familienfreundlicher und damit zukunftsfähig gestalten wollen. Ich bin stolz daran mitzuwirken!“