„Politik der Freiwilligkeit“

Das Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Radfahrer ohne Helm vollen Anspruch auf Schadenersatz haben, wird von der Arbeitsgruppe Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt. Birgit Kömpel, zuständige Berichterstatterin für Verkehrssicherheit der Arbeitsgruppe, erklärt: „Man kann doch ohne gesetzliche Helmpflicht niemandem eine Teilschuld zusprechen, bloß weil kein Helm getragen wurde.“ Eine andere Entscheidung des Bundesgerichtshofes hätte womöglich einen Rattenschwanz nach sich gezogen. „Muss dann zum Beispiel einem Quadfahrer unabhängig vom Unfallhergang eine Teilschuld zugesprochen werden, bloß weil er keinen Überrollbügel angebracht hat, der nicht verpflichtend ist?“, fragt Kömpel, die den Wahlkreis Fulda/Vogelsberg vertritt.
Von der Einführung einer gesetzlichen Helmpflicht sieht die SPD gegenwärtig ab. „Das Urteil unterstreicht die Politik der Freiwilligkeit. Das Tragen eines Helmes sollte man den Menschen nicht verordnen. Aber sicherlich wünschen wir uns, dass so viele Radfahrer wie möglich einen Helm tragen und appellieren an deren Vernunft und Verantwortungsgefühl“, sagt Kömpel abschließend.